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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption, Organisation, Planung,
Durchführung, Begleitung von Veranstaltungen, Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen)
zwischen dem Kunden und Jürgen Hübler, Annaburger Str. 18, 12627 Berlin diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

§ 2
Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die mit der Einzelfirma Jürgen Hübler in Geschäftsbeziehung
treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der Einzelfirma Jürgen Hübler
in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser AGB ist der Kunde.

§ 3
Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsabschlusses ist das jeweilige Angebot von Jürgen Hübler, welches fernmündlich
oder schriftlich abgegeben wird und aus denen sich die Leistungen und das Honorar ergeben. Im Falle einer
fernmündlichen Absprache erstellt Jürgen Hübler eine Telefonnotiz zu den besprochenen Auftragsdetails,
den relevanten Kundendaten und dem Honorar.

(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot
auf Abschluss eines Vertrages ab. Dies kann in Ausnahmefällen fernmündlich erfolgen und wird durch Jürgen Hübler
schriftlich im Auftragsschein dokumentiert.

(3) Durch die Aufforderung eines schriftlichen Angebots seitens des Kunden und/oder durch die Auftragserteilung
genehmigt der Kunde die Aufnahme der relevanten Kundendaten von Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer
und Auftragsrelevante Daten. Diese werden elektronisch bei der Firma Jürgen Hübler gespeichert. Im Falle eines
Nicht-Zustandekommen des Vertrages, kann der Kunde der weiteren Speicherung seiner Daten widersprechen. Dieser
Widerspruch ist per E-Mail an j.huebler@gmx.de zu senden und hat die umgehende Löschung der aufgenommenen
Daten zur Folge.

§ 4
Leistungsumfang und Nebenkosten

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Vertragsdokumentation, die Jürgen Hübler, ggfs.
durch seine(n) Erfüllungsgehilfen
fertigt und auf Verlangen dem Kunden auszuhändigen ist.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen
der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien - aufgrund
dieser Abweichungen - kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und
unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche
Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.

(3) Zur Erbringung von Leistungen ist es Jürgen Hübler gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben.
Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar zwischen
Jürgen Hübler und den Dritten. Jürgen Hübler ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem
Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen oder Firmen
vorzulegen.

(4) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z.B.
Boten- oder Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (Heizungs-,
Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen,
bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der
Kunde Jürgen Hübler die Nebenkosten.

§ 5
Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat Jürgen Hübler alle für die Auftragserteilung notwendigen Informationen unverzüglich
mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Jürgen Hübler.

(2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um
gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u.a., zu genügen und insbesondere in Absprachen mit
Behörden erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

(3) Falls notwendig, verpflichtet sich der Kunde für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-
Versicherung abzuschließen.

§ 6
Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrages
mit Rechnungsstellung sofort fällig. Eine Barzahlung am Veranstaltungstag ist dabei nicht ausgeschlossen.
Die Zahlungsmodalitäten vereinbaren die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss.

(2) Jürgen Hübler ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes, Vorschüsse in angemessener Höhe
zu verlangen. Jürgen Hübler bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die
sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden
verbindlich einzuhalten.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Jürgen Hübler das Recht, ihre Leistung zu
verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 7
Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Jürgen Hübler jederzeit zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die vorzeitige Aufhebung des vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der
vereinbarten Honorare nach folgenden Regelungen:

a) Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die Jürgen Hübler bis zum
Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand von Rechnungen
und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch Jürgen Hübler nachgewiesen.

b) Unabhängig von a) ist der Kunde verpflichtet, Jürgen Hübler für kurzfristige Stornierungen
einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:
-bis zu 3 Monaten vor dem Event = 30% des vereinbarten Entgelts,
-bis zu 1 Monat vor dem Event = 60% des vereinbarten Entgelts,
-ab 14 Tage vor dem Event = 80% des vereinbarten Entgelts.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§ 8
Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Jürgen Hübler verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfalstpflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich, innerhalb von 3
Werktagen, nach Leistung durch Jürgen Hübler schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu.
Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Jürgen Hübler der Höhe nach, gleich
aus welchem Grund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten
sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen von
höherer Gewalt, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Jürgen Hübler oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 9
Haftung

(1) Die Firma Jürgen Hübler haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen
Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet
Jürgen Hübler nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem
Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der
Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 10
Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Jürgen Hübler und dem Kunden unterliegen dem Recht der
Bundesrepubik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Berlin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die
Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht.

Stand: 01.01.2020


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